top of page

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

für Veranstaltungen der Prime Events GbR

 

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Veranstaltungen, Events, Konzerte, Partys, Daypartys, Afterpartys, Festivals, Sonderveranstaltungen und sonstige Leistungen der Prime Events GbR (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

 

Mit dem Erwerb eines Tickets, der Eintragung auf Gästelisten, der Zahlung eines Eintrittsentgelts oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB verbindlich an.

 

Abweichende Bedingungen des Besuchers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

 

2. Vertragsschluss / Ticketkauf

 

Mit Erwerb eines Tickets erhält der Käufer ausschließlich ein Besuchsrecht für die jeweilige Veranstaltung.

 

Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten Künstler, DJ, Host, Programmpunkt oder Ablauf, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

 

Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

 

Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen.

 

 

3. Weiterverkauf von Tickets

 

Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

 

Unzulässig ist insbesondere:

 

* der Weiterverkauf zu erhöhten Preisen,

* der Weiterverkauf über nicht autorisierte Plattformen,

* die Nutzung zu Gewinnspiel- oder Marketingzwecken ohne Zustimmung.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, betroffene Tickets zu sperren oder ihre Gültigkeit zu entziehen.

 

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

 

 

4. Zutrittsrecht / Hausrecht

 

Der Veranstalter übt das uneingeschränkte Hausrecht auf sämtlichen Veranstaltungsflächen aus.

 

Der Zutritt kann ohne Angabe weiterer Gründe verweigert oder Besucher können jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, insbesondere bei:

 

* Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften,

* Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung,

* Sicherheitsbedenken,

* aggressivem, diskriminierendem oder störendem Verhalten,

* Alkohol- oder Drogeneinfluss,

* Gefährdung anderer Gäste oder Mitarbeiter,

* Mitführen verbotener Gegenstände,

* Verdacht strafbarer Handlungen,

* fehlenden Alters- oder Identitätsnachweisen.

 

Ein Anspruch auf Zutritt besteht auch bei Besitz eines gültigen Tickets nicht.

 

Im Falle einer Zutrittsverweigerung oder eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Den Weisungen von Security, Veranstaltungsleitung und Mitarbeitern ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

 

 

5. Alterskontrolle / Jugendschutz

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, Alters- und Identitätskontrollen durchzuführen.

 

Kann ein Besucher sein Alter oder seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen, kann der Zutritt verweigert werden.

 

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

 

 

6. Programmänderungen / Änderungen der Veranstaltung

 

Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen hinsichtlich:

 

* Künstlern,

* DJs,

* Hosts,

* Timings,

* Veranstaltungsbereichen,

* Bühnen,

* Specials,

* Veranstaltungsorten innerhalb derselben Region,

* Öffnungszeiten,

* Programmpunkten,

* Ablaufstrukturen

    vorzunehmen.

 

Änderungen oder Ausfälle einzelner Künstler, Acts oder Programmpunkte stellen keinen Mangel der Veranstaltung dar und begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Schadensersatz oder Rückerstattung.

 

Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt hiervon unberührt.

 

 

7. Wetterbedingte Änderungen / Outdoor-Events

 

Dem Besucher ist bekannt, dass Veranstaltungen ganz oder teilweise als Outdoor-Event durchgeführt werden können.

 

Wetterbedingte Einschränkungen, Anpassungen, Unterbrechungen, Verlegungen oder Verschiebungen stellen grundsätzlich keinen Mangel der Veranstaltung dar.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund:

 

* schlechter Wetterbedingungen,

* Unwetterwarnungen,

* behördlicher Empfehlungen,

* Sicherheitsrisiken,

* technischer Risiken

    zeitlich zu verschieben, örtlich anzupassen oder teilweise abzuändern.

 

Bei wetterbedingten Verschiebungen behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.

 

Ein automatischer Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillig Ersatzleistungen, Umbuchungen, Gutscheine oder Rückerstattungen anbieten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

 

 

8. Rückgabe / Rückerstattung / Absage

 

Tickets sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

 

Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei vollständiger und endgültiger Absage der gesamten Veranstaltung durch den Veranstalter, soweit keine gesetzlich zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

 

Erstattet wird maximal der tatsächlich gezahlte Ticketpreis.

 

Vorverkaufs-, Service-, Bearbeitungs-, Versand- oder Systemgebühren können ausgeschlossen werden, soweit gesetzlich zulässig.

 

Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht insbesondere bei:

 

* verspätetem Erscheinen,

* Nichterscheinen,

* subjektivem Nichtgefallen,

* wetterbedingten Änderungen,

* Änderungen einzelner Programmpunkte,

* Änderungen des Timings,

* Austausch oder Ausfall einzelner Künstler/DJs,

* Sicherheitsmaßnahmen,

* Ausschluss wegen Verstoßes gegen diese AGB,

* Krankheit oder persönlichen Gründen des Besuchers,

* höherer Gewalt,

* teilweisen Einschränkungen der Veranstaltung.

 

Wird lediglich ein Teil einer Veranstaltung abgesagt oder geändert (z. B. Dayparty entfällt, Afterparty findet statt), behalten Tickets ihre Gültigkeit für die weiterhin stattfindenden Veranstaltungsteile. Ein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

 

 

9. Höhere Gewalt

 

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Pandemien, Sicherheitsrisiken, technischer Ausfälle, Naturereignisse, Unwetter oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, bestehen — soweit gesetzlich zulässig — keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter.

 

 

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

 

Die Veranstaltung ist eine öffentliche Eventveranstaltung, bei der Bild-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.

 

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher ausdrücklich damit einverstanden, dass Aufnahmen seiner Person angefertigt, gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen.

 

Die Nutzung kann insbesondere erfolgen für:

 

* Social-Media-Plattformen,

* Werbeanzeigen,

* Marketingkampagnen,

* Webseiten,

* Pressearbeit,

* Printmedien,

* Aftermovies,

* Sponsorenkommunikation,

* Livestreams,

* sonstige kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke.

 

Die Nutzung erfolgt räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt.

 

Der Besucher verzichtet — soweit gesetzlich zulässig — auf die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Erstellung, Veröffentlichung oder Nutzung entsprechender Aufnahmen.

 

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

 

 

11. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

 

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere:

 

* zur Ticketabwicklung,

* zur Durchführung der Veranstaltung,

* zur Einlasskontrolle,

* zur Sicherheit,

* zur Veranstaltungsdokumentation,

* zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO,

* zu Marketing- und Werbezwecken, soweit gesetzlich zulässig.

 

Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Besucher auf Bild- oder Videoaufnahmen erkennbar sind.

 

Mit Betreten der Veranstaltung nimmt der Besucher dies ausdrücklich zur Kenntnis.

 

 

12. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

 

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass:

 

* andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden,

* der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt wird,

* Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

 

Verboten sind insbesondere:

 

* Gewalt,

* Diskriminierung,

* sexuelle Belästigung,

* Sachbeschädigung,

* Besteigen von Bühnen, Technik- oder Sicherheitsbereichen,

* unerlaubte gewerbliche Tätigkeiten,

* unerlaubtes Verteilen von Werbung,

* Drogenhandel oder Konsum illegaler Substanzen.

 

Bei Verstößen kann der sofortige Ausschluss erfolgen.

 

 

13. Verbotene Gegenstände

 

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

 

* Waffen jeglicher Art,

* pyrotechnische Gegenstände,

* Glasbehälter,

* Laserpointer,

* gefährliche Gegenstände,

* illegale Substanzen,

* professionelle Aufnahmegeräte ohne Genehmigung.

 

Sicherheitskontrollen können durchgeführt werden.

 

 

14. Haftung

 

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Der Veranstalter haftet ausschließlich:

 

* bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

* bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

* bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

 

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für:

 

* verlorene oder gestohlene Gegenstände,

* Garderobe,

* Sach- oder Fahrzeugschäden,

* Hör- oder Gesundheitsschäden durch Lautstärke, Licht- oder Spezialeffekte,

* wetterbedingte Einschränkungen,

* Schäden durch andere Besucher,

* Programmänderungen,

* technische Störungen,

* Netzwerk- oder Systemausfälle,

* verspäteten Einlass,

* Sichtbeeinträchtigungen.

 

 

15. Hausverbot

 

Der Veranstalter ist berechtigt, dauerhaft oder zeitweise Hausverbote auszusprechen.

 

Dies gilt insbesondere bei:

 

* Verstößen gegen diese AGB,

* Straftaten,

* Gewalt,

* Belästigung,

* Drogenhandel,

* Gefährdung anderer Personen.

 

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

 

16. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck rechtlich zulässig am nächsten kommt.

 

 

17. Gerichtsstand / Rechtswahl

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

 

 

18. Schlussbestimmungen

 

Mit Erwerb eines Tickets, Zahlung des Eintritts oder Betreten der Veranstaltung bestätigt der Besucher, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

 

 

1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. _____ dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. _____ dieser Bedingungen.

 

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

bottom of page